Platzordnung

Wir heißen Sie herzlich willkommen auf dem Wohnmobilstellplatz „Tor zur Stadt Erfurt“ und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller Platzbenutzer:innen bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was andere Gäste stört.

Mit der Benutzung des Stellplatzes akzeptieren Sie nachfolgende Platzordnung, die mit der Anmeldung rechtskräftig anerkannt wird:
 
  • Das Parken auf dem ganzjährig geöffneten Wohnmobilstellplatz ist nur für Wohnmobile mit gültigem Parkschein gestattet.
 
  • Das Parkticket ist an der Rezeption oder am Kassenautomaten erhältlich. Es ist klar sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Wohnmobils zu platzieren.
 
  • Die Aufenthaltsdauer ist auf 10 Tage beschränkt.
 
  • Das Abstellen von Wohnwagen ist auf diesem Gelände nicht zugelassen. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
 
  • Das Freihalten von Stellplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach Genehmigung des Betreibers möglich. Achten Sie bitte auf die Parzellierung zur Einteilung der Stellplätze.
 
  • Der Platz ist unbewacht. Die Benutzung und Befahrung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
 
  • Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
 
  • Auf dem Platz gilt die StVO sowie die Schrittgeschwindigkeit.
 
  • Das Umgrenzen der Standplätze mit Einfriedungen, Vorzelt und das Zelten sind verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch die Wohnmobile oder deren Ausrüstung gefährdet oder belästigt wird. Eventuelle Haftungsansprüche gehen in jedem Fall zu Lasten der Verursacher.
 
  • Offene Feuerstellen sind auf dem Wohnmobilstellplatz nicht erlaubt.
 
  • Kinder unter 6 Jahren nutzen bitte nur in Begleitung von Aufsichtspersonen die Sanitäranlagen.
 
  • Hunde müssen auf dem Gelände angeleint sein. Alle „Hinterlassenschaften“ sind von den Haltern sofort zu entfernen. Die Belästigung anderer Gäste durch mitgebrachte Tiere ist zu vermeiden. Hunde, die unter die Kampfhundeverordnung fallen, sind nicht erlaubt.
 
  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
 
  • Der Standplatz ist vor Abfahrt vollständig in Ordnung zu bringen. Abfälle jeder Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter und Container oder werden wieder mitgenommen. 
 
  • Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und nachbarschaftliches Verhalten. Es wird im Interesse aller Gäste und Nachbarn gebeten, während der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr Musik und laute Unterhaltung zu vermeiden.
 
  • Die Nutzung von Klimageräten ist im Nachtzeitraum von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr untersagt.
 
  • Die Entsorgung von Abwasser (Grauwasser) und von Fäkalien ist nur in der Entsorgungsstation zulässig. Bitte benutzen Sie nur kläranlagenfreundliche Sanitärzusätze. Lassen Sie niemals Abwasser im Erdreich versickern und entsorgen Sie niemals direkt in die Regenwasserkanalisation.
 
  • Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Wohnmobilstellplatz nicht gestattet.
 
  • Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über Trinkwassersäulen in der Nähe der Stellplätze und im Bereich der Entsorgungsstation.
 
  • Die Versorgung mit Strom erfolgt über die vorhandenen Stromsäulen. Die Nutzung ist verbrauchsabhängig kostenpflichtig. Die Nutzung der Steckvorrichtung erfolgt selbst verantwortlich und es dürfen nur zugelassene, geprüfte Elektromittel verwendet werden. Für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Stromanschlüsse verursacht werden, kommt der Gast selbst auf.
 
  • Die Versorgungssäulen werden bargeldlos mit der an der Schrankenanlage erhaltenen Chipkarte betrieben. Guthaben kann am Kassenautomaten oder an der Rezeption auf die Karte geladen werden. Nicht genutztes Guthaben der Karte wird zurückerstattet.
 
  • Der Kassenautomat wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
 
  • Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz sind die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.
 
  • Die Betreiber bzw. die Bevollmächtigten sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn die Stellgebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde, dieses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Übernachtungsplatz und im Interesse der übrigen Nutzer oder der Nachbarn erforderlich erscheint.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten, zwischen 08:00 und 20:00 Uhr, an die Rezeption.

Der Betreiber des Wohnmobilstellplatzes „Tor zur Stadt Erfurt" ist die
Erfurt Tourismus und Marketing GmbH
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
Tel.: +49 361 66400
www.erfurt-wohnmobil.de ​​​​​​


Stand: Mai 2021